Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.02.2010 – 1 BvR 27/09Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz - Zur Vereinbarkeit von § 136 S 2 WasG SN idF vom 09.08.2004 mit Art 14 Abs 1 GGZitiert von 31
- BVerwG, 28.01.2026 – 9 VR 2.26, 9 VR 2.26 (9 A 18.26)Gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs in § 44c EnWG erstreckt sich nicht auf verbundene wasserrechtliche BewilligungenZitiert von 2
- OVG Sachsen, 14.07.2020 – 4 B 169/19Zitiert von 5
- BVerfG, 15.07.1981 – 1 BvL 77/78 · NaßauskiesungZitiert von 129
- VGH Bayern, 15.04.2025 – 8 BV 22.183Zitiert von 4
- BVerwG, 10.02.2023 – 4 VR 1/23, 4 VR 1/23 (4 A 1/23)Unzulässiger Eilantrag einer Gemeinde gegen die Zulassung vorzeitigen Baubeginns für eine Höchstspannungsleitung; fehlende AntragsbefugnisZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 15.11.2022 – 7 LB 83/20
- BVerwG, 22.10.2021 – 7 BN 1/20Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines WasserschutzgebietsZitiert von 17
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 – OVG 11 N 4.18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/17#abs-1 (1) In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird, wenn
1.
mit einer Entscheidung zugunsten des Benutzers gerechnet werden kann,
2.
an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht und
3.
der Benutzer sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/17#abs-2 (2) Die Zulassung des vorzeitigen Beginns kann jederzeit widerrufen werden. § 13 gilt entsprechend.